Informationen über Immobilien
Ab Ende März 2022 schreiben die Finanzämter Immobilienbesitzer an und fordern die Besitzer auf, einige Daten dem Finanzamt mitzuteilen. Die Daten können voraussichtlich ab dem 01. Juli eingereicht werden.
Diese Daten benötigen Sie in Hessen:
Diese Daten benötigen Sie in Hessen:
- Grundbuchdaten
- Art der Nutzung
- Bodenrichtwert ( wird vom Finanzamt zugefügt)
- Aktenzeichen des Einheitswertes
- Wohnfläche
- Art der Immobile
Der Grund liegt darin, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, die Grundsteuer neu zu regeln. Durch den veralteten Einheitswert entstehen Wertverzerrungen, die, so das Bundesverfassungsgericht, nicht mehr hinnehmbar seien.
